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AGB & Datenschutzerklärung

Die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der FfD Fachschule für Detailhandel & Fachschule für E-Commerce inklusive Datenschutzerklärung per 01. September 2023.


Die folgenden Geschäftsbedingungen und Richtlinien im Rahmen des Datenschutzes sind integrierte Bestandteile des Bildungsvertrags zwischen dem Studierenden und der Fachschule für Detailhandel (FfD) GmbH (nachfolgend FfD genannt) dar. 


Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.


Im Sinne der Transparenz und Fairness wenden Sie sich bei Unklarheiten oder Fragen direkt an die Geschäftsleitung.
Kontakt Geschäftsleitung: roland.gerber_at_detailhandel.ch und Tel 044 430 25 55.

1. Der Bildungsvertrag kommt durch die Anmeldung zustande

 

1.1 Die Anmeldung für unsere Bildungsangebote ist ausschließlich über das offizielle Anmeldeformular möglich. Nach Erhalt der Anmeldung bestätigen wir schriftlich die Aufnahme. Der Bildungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald die Anmeldung und die schriftliche Bestätigung vorliegen.


1.2 Die Vorbereitungslehrgänge für die eidgenössischen Prüfungen unterliegen spezifischen Zulassungskriterien. Der Bildungsvertrag wird erst wirksam, wenn der Studierende den Nachweis erbringt und diese Kriterien erfüllt. Der Nachweis ist schriftlich mit einem Lebenslauf und Zeugnissen (Arbeitszeugnissen und Schulzeugnisse) zu bestätigen und muss von der Schulleitung der FfD kontrolliert werden.

 

1.3 Ohne schriftliche Bestätigung seitens der Schulleitung der Ffd ist der Bildungsvertrag nicht gültig und unterliegt nicht den Richtlinien gemäss Absatz 2 “Annulation der Anmeldung und Auflösung des Bildungsvertrags”.
 

 


2. Annullation der Anmeldung und Auflösung des Bildungsvertrags

 

2.1 Jegliche Annullationen, Kündigungen sowie Änderungen und Ergänzungen müssen schriftlich per Post und nicht per Email oder WhatsApp erfolgen und sind ab dem Datum des Poststempels gültig.

 

2.2 Die Auflösung des Bildungsvertrags vor Ausbildungsbeginn unterliegt den folgenden Regelungen: 

a) Bis 7 Tage vor Ausbildungsbeginn ist eine Stornierung kostenfrei. Danach werden 20 % der Kurs- bzw. Lehrgangskosten fällig. Bei erneuerter Anmeldung wird 50% vom bezahlten Betrag an die neuen Kurs- bzw. Lehrgangskosten angerechnet.

b) Die Fachschule für Detailhandel behält sich das Recht vor, bis 7 Tage vor Ausbildungsbeginn einen Lehrgang kostenfrei und ohne Schadensersatz für den Studierenden abzusagen. Im Sinne der Transparenz werden Studierende bereits frühzeitig über die Situation der Anmeldungen von der Geschäftleitung informiert.

 

2.3 Folgende Bedingungen gelten für eine Kündigung Ihres Bildungsvertrags nach Ausbildungsbeginn:

a) Regelung bei Kursen und Lehrgängen von 5 Tagen bis 20 Wochen: Nach Ausbildungsbeginn kann eine Kündigung nur auf das Kurssende erfolgen, wobei das gesamte Schulgeld für den Kurs geschuldet ist. Bei Wiederaufnahme des Kurses wird die Hälfte des bezahlten Betrages angerechnet.

b) Regelung bei Kursen und Lehrgängen, die länger als 20 Wochen dauern: Der letzte Kündigungszeitpunkt ist 14 Tage vor Monatsende. Im Falle einer späteren Kündigung verlängern sich die Laufzeit des Bildungsvertrags und die daraus entstehenden Verbindlichkeiten automatisch um einen weiteren Monat. Erstmals ist ein solcher Kurs bzw. Lehrgang nach drei Monaten kündbar.

 

 

3. Rechnungsstellung und Zahlungsfristen

 

3.1 Die Rechnung für das gebuchte Bildungsangebot erhalten Sie in der Regel vor Ausbildungsbeginn. Die Zahlung erfolgt vor Beginn des Semesters oder innerhalb der angegebenen Frist.

 

3.2 Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 20 Tage.

 

3.3 Ab der dritten Mahnung erheben wir eine Mahngebühr von CHF 100.-.

 

3.4 Ratenzahlungen außerhalb der publizierten Zahlungsartensind nach Absprache mit der Geschäftsleitung möglich.

 

3.5 Bei groben Verstößen gegen vertragliche Vereinbarungen oder gesetzliche Bestimmungen, wie z. B. Nichtzahlung der Kursgebühren trotz Mahnung, Störung des Unterrichts, Beschädigung der Infrastruktur oder IT, Prüfungsbetrug oder Beihilfe dazu sowie Verstöße gegen strafrechtlich sanktionierte Regelungen, behalten wir uns das Recht vor, sämtliches zwischen den Parteienvereinbarungen bestehen sofort aufzuheben. Der Studierende ist verpflichtet, sämtliche aus einem solchen Ereignis entstandenen Schäden zu bezahlen.
 

 


4. Regelung von Ausnahmen

 

4.1 Bei schweren Krankheiten oder unverschuldeten Fällen, die es einem Studierenden unmöglich machen, am Unterricht teilzunehmen, kann die Geschäftsleitung auf Antrag des Studierenden die Studiengebühren bis zum Ereignisdatum saldieren und den Bildungsvertrag außerordentlich auflösen.
 

4.2 Der Studierende hat die Schulleitung unverzüglich zu informieren und die erforderlichen Belege (Arztzeugnisse, Haftbefehl u.a.) schriftlich vorzulegen.
 

4.3 Bei Abwesenheit vom Unterricht aufgrund von Militärdienst, Krankheit, Ferien, beruflicher Belastung oder ähnlichen Gründen besteht weder Anspruch auf Studiengebührenreduktion noch auf außerordentliche Kündigung.


 


5. Preisgarantie

 

Preisanpassungen während der Kurs- bzw. Lehrgangsdauer sind nicht rechtens und werden in keinem Fall vorgenommen.

 


6. Dispensationen vom Unterricht und Prüfungen

 

Dispensationen vom Unterricht und/oder Prüfungsleistungen sind nur in Absprache mit der Schulleitung möglich. Finanzielle Reduktionen sind im Sinne der Fairness möglich aber nicht zwingend.

 


7. Stundenplan und Terminplan mit Ferien & Prüfungsdaten

 

7.1 Die Unterrichtsplanung orientiert sich am internen Ferienplan unter Berücksichtigung lokaler Feiertage, wobei sich die FfD Abweichungen vorbehält.

 

7.2 Die Erstellung des Stundenplans und allfällige Änderungen bleiben der Schulleitung am jeweiligen Standort vorbehalten.

 

7.3 Der Terminplan mit Ferien & Prüfungsdaten sind öffentlich und somit für alle Interessierte zugänglich. Diese Daten können sich verändern. 

 

7.4 Die Daten vom definitiven Stundenplan sind verbindlich und werden nur im äussersten Notfall verändert.

 

 


8. Interne und externe Prüfungsgebühren

 

8.1 Die internen Prüfungsgebühren sind - wenn nichts anders in der Ausschreibung (Website, Kundenbroschüre und Anmeldeformular) erwähnt - in den Kurs- und Lehrgangskosten enthalten.
 

8.2 Nicht inbegriffen und daher kostenpflichtig sind Wiederholungen von Prüfungen gemäss Prüfungsordnung (siehe Punkt 12).

 

8.3 Externe eidgenössische Prüfungsgebühren sind weder in den Kurs- noch Lehrgangsgebühren inbegriffen.
 

 


9. Personenrelevante Nutzungsrechte

 

9.1 Die Bearbeitung Ihrer Daten erfolgt gemäß den Vorgaben des Schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

 

9.2 Mit Ihrer Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Fachschule für Detailhandel Ihre Daten (Personendaten und gebuchte Studiengänge) für interne Verwaltung, offizielle Schulbehörden und zuständige Zertifizierungsstellen speichern und verwenden darf.

 

9.3 Adressangaben können im Rahmen der Schulorganisation intern veröffentlicht werden. Dieses Recht erlischt bei Beendigung Ihrer Ausbildung. Adressangaben werden nur für Klassen-, Absenzen- und Notenlisten verwendet.

 

9.4 Adressangaben können auch im Rahmen des Schulbetriebs weitergegeben werden, z.B. für Bücherbestellungen.

 

9.5 Der Studierende hat jederzeit das Recht, Werbung der Fachschule für Detailhandel oder von mit ihr verbundenen Unternehmen abzulehnen.

 

9.6 Alle aktuelle und ehemalige Studierende haben das Recht, Einblick in und Information über ihre Daten zu erhalten. 
 

 


10. Prüfungsordnung mit   Promotion, Qualifikation und Prüfungsleistungen

 

10.1 Als Wirtschafts- und Managementschule orientiert sich die FfD am Leistungsprinzip.


10.2 Im Interesse eines geordneten Studienbetriebs wird die Teilnahme am Unterricht dokumentiert und im Normalfall ein Besuch von 80% der Unterrichtslektionen erwartet. Dazu zählt die Teilnahme im Unterricht vor Ort, im Livestream und je nach Prüfungsordnung auch über Video.


10.3 In allen Studiengängen hat der Studierende Prüfungen gemäss Prüfungsordnung abzulegen.


10.4 Verpasste Prüfungsleistungen müssen gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung gebührenpflichtig nachgeholt werden. Der Umfang der Prüfungsleistung entspricht jener vom Ursprung.
 

 


11. Die Prüfungsordnung regelt die Rekursgebühr

 

11.1 Wenn das Rekursrecht in Anspruch genommen wird, ist für alle Kurse und Lehrgänge generell eine Gebühr von CHF 500.– pro Prüfung fällig.


11.2 Die Studierenden sind verpflichtet, diesen Betrag im Voraus zu entrichten.


11.3 Falls die Prüfungskommission den Rekurs genehmigt, wird der Betrag vollständig zurückerstattet.


11.4 Die Anwendung des Rekursrechts unterliegt der Prüfungsordnung.
 

 


12. Verschiebungen, Repetition und Nachprüfungen gemäss Prüfungsordnung

 

12.1 Falls ein Studierender aufgrund ungenügender Leistungen die Bedingungen gemäss Prüfungsordnung nicht erfüllt. Kann er beim nächsten verfügbaren Termin die Prüfungsleistung wiederholen, gilt auch für Nachprüfungen bzw. Prüfungen die beim regulären Termin nicht geleistet wurden.


12.2 Jeder zu wiederholende Unterricht ist kostenpflichtig.


12.3 Wenn die Prüfungsordnung eine Prüfungswiederholung ohne erneuten Unterrichtsbesuch erlaubt, werden dem Studierenden lediglich die Kosten für die erneute Prüfungsabnahme auferlegt.
 

 


13. Schulgeld

 

Die FfD behält sich das Recht vor, den Zugang zum Unterricht zu verweigern, wenn Schulgeldzahlungen rückständig sind, insbesondere bei gestelltem Betreibungsbegehren.

 

Erst nach vollständiger Bezahlung des Schulgeldes wird das Zertifikat bzw. Diplom dem Studierenden abgegeben.

 

 


14. Änderungen vorbehalten

 

14.1 Die angegebenen Lektionen, Lerninhalte, Unterrichtszeiten, Lehrgangsdauer, Daten und Gebühren unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, der nicht allein im Einflussbereich der FfD liegt.


14.2 Trägerverbände, Behörden oder Akkreditierungsstellen können Bedingungen einzelner Ausbildungen und Prüfungen ändern. In Ausnahmefällen kann sogar während eines laufenden Lehrgangs das Studienkonzept angepasst werden.


14.3 Aus organisatorischen Gründen behält sich die FfD das Recht vor, Klassen unter dem Minimalbestand zusammenzuführen.


14,4 Bei Kursgrößen von weniger als 6 Studierenden kann die Anzahl der Unterrichtslektionen angepasst werden durch weniger Zeitaufwand für Gruppenarbeiten, Präsentationen und Coaching.


14.5 Ausgefallene Lektionen werden nachgeholt, sofern der Ausfall durch die FfD oder durch ihre beauftragten Personen bzw. Dozierende und Seminarleitende verursacht wurde.


14.6 Kosten für Reise- und andere Ausgaben, die durch Nachholtermine entstehen können, werden nicht erstattet.


14,7 Versäumte Lektionen können grundsätzlich nachgeholt gemäss Stundenplan werden.


14.8 Die Möglichkeiten zum Nachholen richten sich nach den von der FfD durchgeführten zeitlichen Varianten der jeweiligen Bildungsangebote. Verpasste Unterrichtseinheiten dürfen und sollen in anderen Zeitvarianten vor- oder nachgeholt werden. 

 

14.9 Auch stehen der Livestream und die Videos von Parallelklassen allen Studierenden des gleichen Kurses bzw. Lehrgangs zur Verfügung .


14.10 Es besteht kein allgemeiner Anspruch auf Nachholmöglichkeiten.


14.11 Studienkosten werden nicht erstattet, wenn Lektionen versäumt wurden.
 

 


15. Versicherungswesen und Haftung

 

Die Versicherung ist grundsätzlich Sache des Studierenden. Die FfD lehnt jegliche Haftung ab.

 


16. Gerichtsstand der FfD

 

Gerichtsstand ist Zürich und es gilt schweizerisches Recht. 

 


17. Änderungen werden kommuniziert

 

Änderungen dieser AGB & Datenschutzerklärung bleiben ausdrücklich vorbehalten und werden bei gegebenen Fall kommuniziert.

 

Zürich, 10. Oktober 2023
Geschäfts- & Schulleitung FfD Fachschule für Detailhandel & Fachschule für E-Commerce

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